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"Gastbeitrag
Herrschaft auf Zeit
Die These von der Unumkehrbarkeit des Atomausstiegs ist unhaltbar. Es macht misstrauisch, dass der naheliegende Vorschlag einer Verfassungsänderung nicht aufgegriffen wird.
Von Michael Kloepfer"
" ... Von daher kann es eigentlich keinen rechtlichen Zweifel geben, dass ein künftiger Gesetzgeber in einer späteren Novelle zum Atomgesetz die jetzigen Laufzeitverkürzungen einerseits weiter verkürzen oder aber andererseits die jetzige Laufzeitverkürzung wieder verlängern oder sogar einen Wiedereinstieg in die zivile Kernkraftnutzung beschließen dürfte. Mag ein solcher Wiedereinstieg derzeit auch politisch denkbar unwahrscheinlich sein, so erscheint dies aufgrund der Erfahrungen mit dem insgesamt relativ schnellen Verdrängen der Kernkraftkatastrophe von Tschernobyl aber keineswegs ausgeschlossen. Die gut elfjährige Frist bis 2022 ist in einer Demokratie eine relativ lange Zeit. Dies gilt umso mehr, als in dieser Zeit mindestens zwei Bundestagswahlen stattfinden werden. Größere Stromausfälle, starke Strompreiserhöhungen und/oder eine spürbare Wirtschaftskrise könnten die - ohnehin labile - Ablehnung der Kernkraftnutzung durch die Deutschen relativ schnell ins Wanken geraten lassen. Damit stünden dann die Änderungen der kommenden 13. Atomrechtsnovelle wieder zur Disposition. Der Gesetzgeber würde möglicherweise eine neuerliche atomrechtliche Wende vollziehen.
Mit den Mitteln des Rechts wäre einer solchen neuerlichen Kursumkehrung des Gesetzgebers im Sinne eines Wiedereinstiegs beziehungsweise einer Laufzeitverlängerung bisher schwerlich etwas entgegenzuhalten. ... Mehr"
Professor Dr. Michael Kloepfer hat den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanz- und Wirtschaftsrecht an der Humboldt Universität zu Berlin inne.
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